Winterdienst in der Gemeinde Itzgrund
Ob an Sonn- und Feiertagen oder zu Zeiten, an denen andere
Menschen noch friedlich schlummern:
Für den Winterdienst der Gemeinde Itzgrund bedeuten die Wintermonate eine
besondere Herausforderung. Trotz großer Bemühungen kann es bei extremen
winterlichen Verhältnissen zu Behinderungen kommen.
Wo wird geräumt?
Beim Winterdienst wird nach einem Dringlichkeitsplan vorgegangen: Zuerst werden die Hauptstraßen und Durchfahrtsstraßen, Buslinien und Zufahrten zu Kindergarten und Schule geräumt und gestreut. Anschließend erfolgt der Winterdienst an Straßen mit starkem Gefälle und an verkehrsbedeutenden Nebenstraßen.
Die Räum- und Streupflicht der Gemeinde besteht innerhalb der geschlossenen Ortslage grundsätzlich nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen.
Rechte und Pflichten der Bürger
Die Gehbahnen vor Ihrem Grundstück sind von Schnee und Eis
in der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr an Werktagen, und von 8:00 Uhr bis 20:00
Uhr an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder
Eisglätte mit geeignetem abstumpften Stoffen zu bestreuen oder das Eis zu
beseitigen. Bei nicht vorhandenem Gehweg, ist auf der Straße vor dem Grundstück
ein Streifen von 1 m zu räumen und zu
streuen.
Bitte beachten Sie, dass es nicht erlaubt ist, Räumgut auf der Straße zu
entsorgen bzw. abzulagern.
Wir bitten, dieser Pflicht sorgfältig nachzukommen.
Was Sie noch beachten sollten:
Räumen Sie den Schnee an den Rand des Gehweges und nicht auf die Straße, damit bei Tauwetter ein guter Wasserablauf gewährleistet ist. Vor Ort wissen Sie am besten, wo sich die Straßenabläufe vor Ihrem Grundstück befinden. Bitte befreien Sie diese von Schnee und Eis, damit das Tauwasser abfließen kann.
Welches Streumaterial nehmen Sie?
Auf den Gehwegen streuen Sie am besten mit abgestumpftem Streumaterial wie Splitt. Bei extremer Glätte sollte ein Splitt-Salzgemisch verwendet werden. Bitte denken Sie an die Umwelt: So viel wie nötig, so wenig wie möglich.
Noch eine große Bitte:
Halten Sie bitte für die Streufahrzeuge ausreichend
Durchfahrtsmöglichkeiten und insbesondere auch die Wendeplätze frei. Parken Sie
deshalb Ihr Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen.
Beachten Sie dabei: Die Schneepflüge sind immerhin bis zu 3,00 m breit. Denken
Sie auch an die Müllabfuhr, halten Sie bitte die Wege zu den Abfallbehältern schneefrei.