Aktuelle Pläne der Straßenraumgestaltung Coburger Straße
Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken |
Gemeinde Itzgrund
Dorferneuerung Kaltenbrunn
Gemeinde Itzgrund, Landkreis Coburg
Plan
über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41
Flurbereinigungsgesetz - FlurbG -
Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 5 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeit - UVPG -
Bekanntmachung
Die Teilnehmergemeinschaft Kaltenbrunn hat beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken die Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG beantragt.
Für den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen war gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG i. V. m. Nr. 16.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen.
Diese Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zur Folge haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
Die Vorprüfung der Umweltverträglichkeit der geplanten Maßnahmen (Coburger Straße, Rosenplatz, Kirchenumfeld) wurde gemäß Anlage 3 des UVPG durchgeführt.
Bei den geplanten Maßnahmen handelt es sich um straßenbauliche Maßnahmen und Platzgestaltungen. Neue Versiegelungen erfahren durch Entsiegelungsmaßnahmen an anderer Stelle weitgehenden Ausgleich.
Erhebliche artenschutzrechtliche Eingriffe erfolgen nicht.
Alle Maßnahmen werden unter Beachtung der gesetzlichen
Vorgaben, ins-
besondere § 44 BayNatSchG und des Vermeidungs- und Minimierungs-grundsatzes,
geplant und durchgeführt.
Die Vorprüfung gemäß Anlage 3 des
UVPG ergab, dass die geplanten Maßnahmen keine erheblichen nachteiligen
Umweltauswirkungen i.S.v.
§ 7 Abs. 1 UVPG haben können.
Es wird daher festgestellt, dass für das o. g. Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.
Bamberg, 15.02.2021
gez. Kießling
Ltd. Baudirektor
Vorstand der Dorferneuerung Kaltenbrunn
Nach der formellen Einleitung des
Dorferneuerungsverfahrens durch das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE)
Oberfranken wurde am 27.09.2016 das Beschlussgremium, die ehrenamtlich tätigen
örtlichen Vorstandsmitglieder der Teilnehmergemeinschaft, für die Dauer von sechs Jahren gewählt:
Vorstandsmitglieder: die Herren Oskar Döllinger, Dieter Scherbel, Wolfgang
Vogt, Udo Steinert und Achim Edelhäußer,
als deren Stellvertreter: Stefan Schleicher, Steffen
Räder und Lukas Kremer.
Zusätzlich gehört dem Vorstand per Gesetz ein Vertreter der Gemeinde Itzgrund
an. Dies ist die
1. Bürgermeisterin Nina Liebermann.
Hier der Antrag zur Förderung privater Maßnahmen in der Dorferneuerung zum Downloaden:
Gerne kann dieser Antrag auch in Papierform im Bürgerbüro ausgehändigt werden!