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Gemeinde Itzgrund

Herzlich Willkommen im Landkreis Coburg

​Die Gemeinde Itzgrund möchte die Bürgerinnen und Bürger möglichst umfassend über das Bau- und Planungsrecht informieren. Die Darstellung der aktuell im Verfahren befindlichen und öffentlich ausliegenden Bauleitpläne im Internet ist eine zusätzliche Informationsquelle und stellt ein Serviceangebot der Gemeindeverwaltung dar. Bitte beachten Sie auch die in der gedruckten Form des Amtsblatts der Gemeinde Itzgrund veröffentlichten Informationen und Hinweise, sowie die im Bürgerbüro zur Einsichtnahme offengelegten entsprechenden Entwürfe, Erläuterungsberichte, Begründungen und sonstigen Unterlagen! Diese können Sie dort zu den vorgesehenen Öffnungszeiten jederzeit persönlich einsehen.

Zur Beachtung der datenschutzrechtlichen Informationspflichten nach Art. 13 Abs. 1 und Abs. 3 die DSGVO veröffentlicht die Gemeinde nachfolgendes Musterblatt.

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSVGO

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Büdenhof" gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Teil A: Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Itzgrund hat am 13.09.2023 den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Büdenhof" im Bereich Büdenhof beschlossen.

Geltungsbereich:

Für den in der Vorplanung dargestellten Bereich von Büdenhof wird nach § 12 BauGB i. V. m. §2 Abs. 1 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.

Das geplante Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Büdenhof" umfasst die Flurnummern 411/1 und 421/1 der Gemarkung Welsberg und somit einen Geltungsbereich von ca. 2,49 ha.

Ziel der Planung ist die vorhandenen landwirtschaftlichen Gebäude zur Nutzung als Wohnhaus mit Mietswohnungen, Tagungsräume zum Abhalten von Workshops, Pferdekoppeln mit Offenstallnutzung und Tiny Häusern weiterhin nutzbar zu machen.

Initiatorin des Vorhabens ist die Grundstückseigentümerin des betreffenden Anwesens, welche ebenfalls die Kosten des Verfahrens trägt. Fachlich begleitet wird diese dabei von der Kittner & Weber Ingenieurbüro GmbH.

Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

Teil B: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Gern. §3 Abs. 1 BauGB wird eine

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

an dieser Bauleitplanung ermöglicht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet im Rahmen einer Auslegung statt. Die Bauleitplanung kann im Zeitraum vom

06.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023

im Rathaus der Gemeinde ltzgrund

(Rathausstraße 4, Ortsteil Kaltenbrunn, 96274 Itzgrund, Bürgerbüro im Erdgeschoss)

zu den regulären Geschäftszeiten (Montag 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr)

eingesehen werden.

In dieser Zeit können Bedenken und Anregungen geäußert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Beteiligungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

ltzgrund, den 28. September 2023

Nina Liebermann 1. Bürgermeisterin


Bebauungsplan Vorentwurf

Begründung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes - Vorentwurf

6. Änderung d. Flächennutzungsplanes - Vorentwurf

Begründung 6. Änderung d. Flächennutzungsplanes - Vorentwurf

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren

BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE ITZGRUND

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 5. Flächennutzungsplanänderung, Bereich „Agrovoltaikanlage am Feldhut“ und des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Agrovoltaikanlage am Feldhut“ (Parallelverfahren) nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Beteiligung der Öffentlichkeit
vom 22.08.2022 bis einschließlich 23.09.2022

Am 25.05.2022 hat der Gemeinderat Itzgrund beschlossen, den Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans Itzgrund im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agrovoltaikanlage am Feldhut“ und den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agrovoltaikanlage am Feldhut“ zusammen mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB).

Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches sowie die räumliche Lage sind aus dem abgedruckten Lageplan sowie aus den am Auslegungsort offen liegenden Plänen in der Fassung vom 12.04.2022 zu ersehen.

Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans und der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agrovoltaikanlage am Feldhut“ liegen mit den Begründungen einschließlich Umweltbericht in der Zeit vom:

22.08.2022 bis einschließlich 23.09.2022

bei der Gemeinde Itzgrund, Rathausstraße 4, 96274 Itzgrund, Erdgeschoss, Bürgerbüro, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr und Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr) öffentlich aus.

Während dieser Frist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Flächennutzungsplans/ über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Agrovoltaikanlage am Feldhut“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung/ des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agrovoltaikanlage am Feldhut“ nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

  • Schreiben des Landratsamtes Coburg, Fachbereich Wasserrecht vom 15.03.2022
  • -Ausnahmegenehmigung für das Bauleitplanverfahren im Wasserschutzgebiet
  • Stellungnahme des Landratsamtes Coburg, Fachbereich Immissionsschutz vom 24.09.2021
  • -Hinweise zu Immissionen
  • Anlage zum Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Gemeinderates vom 25.05.2022, einschließlich beschlussmäßiger Prüfung und Würdigung (frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB)
  • -Abschnitt Würdigung und Abwägung zu den Anregungen des Landratsamtes Coburg, Fachbereich Naturschutz vom 24.09.2021
  • Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Itzgrund, den 03.08.2022

Nina Liebermann

1. Bürgermeisterin

Entwurf der 5. Flächennutzungsplanänderung
Entwurf der Begründung zur 5. Flächennutzungsplanänderung
Entwurf der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Umweltbericht
Blendgutachten
Grabungsbericht
Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Gemeinderates vom 25.05.2022, einschl. beschlussmäßige Prüfung und Würdigung (frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB)

Schreiben des Landratsamtes Coburg, Fachbereich Wasserrecht vom 15.03.2022 Ausnahmegenehmigung für das Bauleitplanverfahren im Wasserschutzgebiet

Stellungnahme des Landratsamtes Coburg, Fachbereich Immissionsschutz vom 24.09.2021 Hinweise zur Immissionen

Stellungnahme des Landratsamtes Coburg, Fachbereich Naturschutz vom 24.09.2021Hinweise zum Ausgleichsbedarf

Anlage zum Billigungs- uns Auslegungsbeschluss des Gemeinderates vom 25.05.2022, einschl. beschlussmäßiger Prüfung und Würdigung (frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB)Würdigung und Abwägung zu den Anregungen des Landratsamtes Coburg, Fachbereich Naturschutz

Datenschutzanlage

Borhabenbezogener Bebauungsplan "Agrovoltaikanlage am Feldhut"


Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan „Am Weinberg“, Ortsteil Gleußen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Beteiligung der Öffentlichkeit


Am 25.05.2022 hat der Gemeinderat Itzgrund den Entwurf des Bebauungsplanes „Am Weinberg“, Ortsteil Gleußen gebilligt.

Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches sowie die räumliche Lage sind aus dem abgedruckten Lageplan sowie aus den am Auslegungsort offen liegenden Plänen in der Fassung vom 02.02.2022 zu ersehen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Am Weinberg“, Ortsteil Gleußen liegt mit der Begründung in der Zeit vom:

27.06.2022 bis einschließlich 16.08.2022

bei der Gemeinde Itzgrund, Rathausstraße 4, 96274 Itzgrund, Erdgeschoss, Bürgerbüro, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr und Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr) öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Am Weinberg“, Ortsteil Gleußen unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans „Am Weinberg“, Ortsteil Gleußen nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Umweltbericht gemäß § 2a BauGB zu diesem Bebauungsplan (unter Buchstabe A, Begründung, Ziffer 2 des Bebauungsplanentwurfes von 02.02.2022).

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Itzgrund, den 17.06.2022

Nina Liebermann
1.Bürgermeisterin

Aufhebung BBP "Am Weinberg"

DSGVO


Bauleitplanung der Gemeinde Itzgrund, Landkreis Coburg

1. Änderung des Bebauungsplans „Kirchäcker II“

Beteiligung der Öffentlichkeit durch Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Itzgrund hat am 27.04.2022 in öffentlicher Sitzung die Änderung des Bebauungsplans „Kirchäcker II“ beschlossen.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Kirchäcker II liegt in Herreth. Der genaue Planbereich ergibt sich aus dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt.

 (pasted_13.05.2022_10.50am.png)

Ziele und Zweck der Planung

Die Verkehrsflächen wurden zur bestmöglichen Ausnutzung der vorhandenen Flächen nochmals überarbeitet, wodurch eine Anpassung der einzelnen Baugrundstücke erforder­lich wurde. Darüber hinaus erfolgt eine Anpassung von nicht mehr zeitgemäßen ein­schränkenden Festsetzungen, z. B. hinsichtlich der Stellung der baulichen Anlagen sowie der Bau­gestaltung und einer ökologisch sinnvollen Regenwassernutzung.

Im Übrigen gelten weiterhin die bestehenden Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans. Die Planung hat keine wesentlichen Einflüsse auf bestehende oder beabsichtigte andere Planungen.

Da es sich lediglich um eine Änderung des bereits bestehenden rechtkräftigen Bebauungsplans handelt, wird vom Umweltbericht, von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Beteiligung der Öffentlichkeit durch Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Itzgrund hat in seiner Sitzung am 27.04.2022 die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die gleichzeitige Beteiligung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der vom Gemeinderat gebilligte Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung liegen

von Montag, den 16.05.2022 bis einschließlich Mittwoch, den 15.06.2022

im Rathaus der Gemeinde Itzgrund, Rathausstraße 4, 96274 Itzgrund, Bürgerbüro im Erdgeschoss während der Öffnungszeiten (montags und dienstags jeweils von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr, mittwochs und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr) öffentlich aus. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig, auf den Datenschutz wird hingewiesen. Weitere ausführliche Datenschutzinformationen können bei der Gemeinde angefordert oder eingesehen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Kirchäcker II unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich im Internet unter nachfolgendem Link www.itzgrund.de/aktuelles/aktuelle-bauleitplanung.html bereit gestellt.

Itzgrund, 28.04.2022

Nina Liebermann

1. Bürgermeisterin

Begründung Bebauungsplan Kirchäcker II - 27.04.2022

Bebauungsplan Kirchäcker II

Bekanntmachung

Datenschutz


Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplans „Kirchäcker II“

und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Itzgrund hat am 16.03.2022 in öffentlicher Sitzung gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Bebauungsplans „Kirchäcker II“ beschlossen.

Geltungsbereich

Der Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses. Der Planbereich ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt.

Ziele und Zweck der Planung

Die Verkehrsflächen wurden zur bestmöglichen Ausnutzung der vorhandenen Flächen nochmals überarbeitet, wodurch eine Anpassung der einzelnen Baugrundstücke erforder­lich wurde. Darüber hinaus erfolgt eine Anpassung von nicht mehr zeitgemäßen ein­schränkenden Festsetzungen, z. B. hinsichtlich der Stellung der baulichen Anlagen sowie der Bau­gestaltung und einer ökologisch sinnvollen Regenwassernutzung.

Im Übrigen gelten weiterhin die bestehenden Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans. Die Planung hat keine wesentlichen Einflüsse auf bestehende oder beabsichtigte andere Planungen.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Die Vorentwürfe zur Änderung des Bebauungsplans in der Planfassung vom 16.03.2022 werden

von Freitag, den 25.03.2022 bis einschließlich. Freitag, den 22.04.2022

im Rathaus der Gemeinde Itzgrund, Rathausstraße 4, 96274 Itzgrund, Bürgerbüro im Erdgeschoss während der Öffnungszeiten (montags und dienstags jeweils von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr, mittwochs und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr) öffentlich ausgelegt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.

Bitte beachten Sie dabei die aktuell gültigen Zutrittsregeln für die Gemeindeverwaltung.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Itzgrund, 17.03.2022

Nina Liebermann

1. Bürgermeisterin

 (pasted_24.03.2022_11.14am.png)

 (pasted_24.03.2022_11.15am.png)

Datenschutzrechtliche Informationspf​lichten im Bauleitverfahren

Änderungsentwurf Kirchäcker II

Vorentwurf 1. Änderung BP K​irchäcker II

Begründung 1. Änderung BP Ki​rch​äcker II

Öffentliche Bekanntmachung

Aufhebung des Bebauungsplans „Am Weinberg“

und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Itzgrund hat am 02.02.2022 in öffentlicher Sitzung die Aufhebung des Bebauungsplans „Am Weinberg“ beschlossen.

Der Planbereich ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt.

Ziele und Zweck der Planung

Mit der Aufhebung des Bebauungsplans soll für das gesamte Plangebiet die Nutzungsmöglichkeit als reines Wohngebiet an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden.

Durch die Aufhebung des Bebauungsplans sollen künftig Neu-, Um-, An- oder Ausbaumaßnahmen grundsätzlich flexibler realisiert werden können. Darüber hinaus soll dann in allen Bereichen des vormaligen Bebauungsplanes eine Nachverdichtung ermöglicht werden, wenn sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut wird, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Die Vorentwürfe zur Aufhebung des Bebauungsplans in der Planfassung vom 02.02.2022, werden mit der Begründung und Umweltbericht

von Montag, den 07.03.2022 bis einschl. Freitag, den 08.04.2022

im Rathaus der Gemeinde Itzgrund, Rathausstraße 4, OT Kaltenbrunn, 96274 Itzgrund, Bürgerbüro im Erdgeschoss während der Öffnungszeiten (montags und dienstags jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich ausgelegt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.

Bitte beachten Sie dabei die aktuell gültigen Zutrittsregeln für die Gemeindeverwaltung (Corona).

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Itzgrund, den 25.02.2022

Nina Liebermann

1. Bürgermeisterin (pasted_24.02.2022_10.06am_1.png)

Begründung/ Planzeichnung/Satzung/ Verfahrensvermerke

Datenschutzrechtliche Informationspflichten 

Amtliche Bekanntmachung

5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Itzgrund; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agrovoltaikanlage am Feldhut“; Aufstellungs- und Billigungsbeschluss des Vorentwurfes, sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28. Juli 2021 den nachstehenden Beschluss gefasst.

Der Gemeinderat der Gemeinde Itzgrund beschließt die

  • 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Itzgrund zum Ausweis des Sondergebiets „Agrovoltaik“ und
  • die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agrovoltaikanlage am Feldhut“ (Flurnummer 1503, Gemarkung Schottenstein) im Parallelverfahren

und billigt

  • den Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Itzgrund einschließlich Begründung in der Fassung vom 09.07.2021
  • sowie den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agrovoltaikanlage am Feldhut“ einschließlich Begründung in der Fassung vom 09.07.2021.

Der Gemeinderat beschließt weiterhin, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB im Rathaus durchzuführen. Während der Auslegung gibt es Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung.

Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes beteiligt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die auszulegenden Unterlagen werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich in das Internet eingestellt (www.itzgrund.de/aktuelles/aktuelle-bauleitplanung.html) und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht (www.bauleitplanung.bayern.de).

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden durch Mitteilung von Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Internetadresse, unter der der Inhalt eingesehen werden kann, eingeholt. Die Mitteilung wird schriftlich per Post übermittelt. Auf Verlangen werden der Behörde oder einem sonstigen Träger öffentlicher Belange der Vorentwurf des Bauleitplanes und die Begründung mit Umweltbericht in Papierform übermittelt.

Gleichzeitig ist mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag zu schließen.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Vorentwurf der 5. Flächennutzungsplanänderung

Verentwurf der Begründung zur 5. Flächennutzungsplanänderung

Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

Vorentwurf der Begründung zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan

Umweltbericht

Blendgutachten

Grabungsbericht